Die Überbrückungshilfe II & III, die Novemberhilfe und Dezemberhilfe soll durch finanzielle Unterstützung die Umsatzeinbußen von betroffenen Unternehmen abfedern und Fixkosten mittragen. Die Antragsstellung gestaltet sich jedoch komplex und darf nicht ohne professionelle Hilfe durchgeführt werden. Doch keine Angst, genau dafür sind wir für Sie da.
Das Programm bezieht sich auf die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020. Eine rückwirkende Antragsstellung ist möglich. Alle Anträge auf Überbrückungshilfe können weiterhin gestellt werden bis zum 31.03.2021.
Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, welche die Förderbedingungen erfüllen
Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufe im Haupterwerbe
Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufe im Haupterwerbe
Gemeinnützig tätige Unternehmen, die dauerhaft wirtschaftlich beschäftigt sind.
Gemeinnützig tätige Unternehmen, die dauerhaft wirtschaftlich beschäftigt sind.
Wir beraten Sie kostenlos und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Es folgt die Vorabprüfung gegen eine moderate Pauschale. Nach Feststellung Ihrer persönlich möglichen Fördersumme entscheiden Sie, ob wir den Antrag endgültig stellen.
In der zweiten Stufe folgt die digitale Antragsstellung und das Einreichen Ihrer Unterlagen im Antragsportal. Der Bearbeitungsstand des Antrags kann dabei jederzeit abgefragt werden. Sobald Ihr Bescheid vorliegt, werden Sie sofort benachrichtigt
Frau Grigat, LL.M. ist Inhaberin einer Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung. Fundierte und schnelle Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen ist ihr Tagesgeschäft.
Herr Krüger verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen des Mittelstandes.
Wir sind Ihr erfahrener Partner in allen Rechts- und Steuerfragen rund um die Corona-Krise, schnell, kompetent, persönlich und digital.
Wir unterstützen Sie, insbesondere bei der Antragstellung von Sofortbeihilfen, Kurzarbeitergeld, Darlehen bei der NRW-Bank oder KfW-Förderbank und Reduzierung Ihrer Steuerlast.
Zudem beraten wir Sie umfassend in allen arbeits-, wirtschafts- und datenschutzrechtlichen Fragen, damit Ihre Sofortmaßnahmen rechtssicher umgesetzt werden können.